Sauerwein Transporte - Versandhinweise
     
 

 

A. Preise

Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 16%. Rechnungsstellung erfolgt 14-tägig bzw. monatlich. Die Rechnungen betreffen bereits erbrachte Dienstleistungen und sind sofort zur Zahlung fällig. Bei Monatsrechnungen unter einem Wert von 100,00 EUR berechnen wir einen Verwaltungsaufwand (Papiere und Porti) von 6,00 € . Werden unfrei verschickte Sendungen vom Empfänger nicht bezahlt, fallen das Risiko einschließlich aller Mehrkosten auf den Absender / Auftraggeber zurück. Bei Vorlage einer Abbuchungserlaubnis buchen wir sieben Tage nach Rechnungsstellung die an Sie gestellte Rechnung ab.


B. Beförderungsausschlüsse

Auf Grund zoll- und handelsrechtlicher Bestimmungen können folgende Güter nicht oder nur mit Auflagen befördert werden:

  • Mitteilungen von Person zu Person, die dem Beförderungsvorbehalt der Post unterliegen
  • Waffen & militärisches Gerät, pornographische Literatur & Darstellungen
  • Gefahrgut, Tiere & Pflanzen, verderbliche Lebensmittel (mit Auflagen)
  • Edelsteine, Schmuck, Bargeld (mit Auflagen)
  • Bestimmte pharmazeutische & kosmetische Produkte (mit Auflagen)

Bei Unklarheiten über bestimmte Güter wenden Sie sich bitte an unser Büro.


 
 

C. Hinweise für die Zollabfertigung von Warensendungen in Staaten, die nicht zur Europäischen Gemeinschaft ( EG ) gehören

Die bei Warensendungen beizufügenden Unterlagen zur Zollabfertigung richten sich nach dem Warenwert Ihrer Sendung. Weitere Informationen findenSie hier

  • unter 1000 EUR     Rechnung  5 -fach

Anmeldepflichten:
1000 EUR 
 Einfuhr- und Ausfuhrsendungen, die die Wertgrenze von 1.000 EUR überschreiten, müssen schriftlich angemeldet werden.

  • ab  1000 EUR     Rechnung 5 -fach + Ausfuhrerklärung (AE ) ohne Zollstempel

3.000 EUR
Das Exemplar 3 der Ausfuhranmeldung (Einheitspapier) muss vor der Ausfuhr von der Ausfuhrzollstelle im Inland abgestempelt werden.

  • ab 3000 EUR bis 6000 EUR     Rechnung 5-fach + Ausfuhrerklärung (AE) vom Abgangszollamt abgefertigt plus Rechnungserklärung ( präferenzbegünstigte EWR-Ursprungswaren )

6.000 EUR
Die meisten Präferenzabkommen, die die Gemeinschaft mit anderen Staaten geschlossen hat, sehen diese Wertgrenze im Zusammenhang mit dem erforderlichen Präferenznachweis vor. Für Sendungen mit geringerem Wert genügt als Präferenznachweis eine Ursprungserklärung nach einem vorgeschriebenen Text direkt auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier. Bei höherem Wert ist die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 erforderlich, damit im Einfuhrland die Präferenz gewährt wird.

  • ab 6000 EUR     EUR1 vom Abgangszollamt abgefertigt

Eventuell erhobene Zölle, Steuern oder MwSt. ( Einfuhrumsatzsteuer ) zuzüglich Vorlageprovision werden dem Empfänger in Rechnung gestellt sofern nicht anders angegeben.

Die Handelsrechnung soll enthalten :
  • Ausfuhrdatum

  • Referenzdaten ( Ihre Auftrags - / Rechnungsnummer )

  • Name, Adresse und Umsatzsteueridentifikationsnummer (Ust.- ID Nr.:) des Absenders

  • Name und Adresse des Empfängers mit E.I.N.-Nr. ( Zollkennziffer )

  • Ausfuhrland

  • Ursprungsland

  • Bestimmungsland

  • Name und Adresse des Importeurs ( falls abweichend vom Empfänger )

  • Warenbeschreibung ( Warenbezeichnung und Zollschlüssel, Nutzung, Teile- oder Seriennummern, Ursprungsland, Warenwert )

  • Erklärung und Unterschrift (blauer Kugelschreiber / Tinte) des Absenders, Datum ( >> Ich erkläre hiermit, daß alle Angaben in dieser Rechnung richtig und vollständig sind. <<

 

Hier finden Sie weitere Informationen: